top of page
  • AutorenbildBenedikt Gerber

Wahlaufruf zu den Uniwahlen am 30.06. und 01.07.2020

Art. 20 Abs. 2 GG

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“


Wahlen sind in einer Demokratie unabdingbar. Dieser Grundsatz gilt im Großen wie im Kleinen. An Wahlen zu partizipieren, betrachten wir als Bürgerpflicht. Im Rahmen der Universitätswahlen wollen wir euch deshalb an diese Pflicht erinnern und fordern euch eindringlich zur Teilnahme an den Wahlen auf. Die Wahlunterlagen findet ihr unter folgendem Link: https://bit.ly/2YN3tGP


Im Folgenden stellen wir euch die verschiedenen Gremien der Universität vor. Das „ach davon habe ich gar nichts gewusst“ - Argument zieht also nicht mehr!

Am 30.06. und 01.07. werden im Rahmen der Wahlen an der Universität Konstanz das Studierendenparlament (StuPa), das Studienfachschaftswahlgremium (SFSWG), sowie die Uni-Gremien (Senat, Sektionsrat und Fachbereichsrat) gewählt.

Wahlberechtigt bzw. wählbar sind alle Mitglieder der Studierendenschaft. Davon ausgenommen sind beurlaubte Studierende und Zeitstudierende.

Das Studierendenparlament besteht aus 23 Mitgliedern und wird oft als die „studentische Legislative“ bezeichnet. Die Abgeordneten werden von den Studierenden gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat vier Stimmen und darf diese frei auf alle KandidatInnen und Listen verteilen.

Das Studienfachschaftswahlgremium besteht aus 7 Mitgliedern. Die sieben Vertreter wählen den Vertreter für die FSK (Fachschaftskonferenz), Fachschaftssprecher und den Finanzer. Jeder Wahlberechtigte hat 7 Stimmen.

Der Senat ist das "Parlament" der Universität und somit deren wichtigstes Gremium. Er entscheidet bspw. über die Einrichtung von neuen Studiengängen und Zulassungszahlen. Zudem wählt er das Rektorat. Er besteht aus 35 Mitgliedern, die sich aus verschiedenen universitären Gruppen (Studierende, Professorenschaft, nicht-/akademische Mitarbeiter, etc.) zusammensetzen. Jeder Wahlberechtigte hat 10 Stimmen für die Gruppe der „Studierenden“ und 6 für die Gruppe der „Immatrikulierten Doktoranden“. Die Stimmen können auf alle antretenden Listen verteilt werden, allerdings maximal 2 pro Kandidat.


In allen drei Sektionen (Mathematisch - Naturwissenschaftliche Sektion, Geisteswissenschaftliche Sektion, Sektion Politik - Recht - Wirtschaft) gibt es einen Sektionsrat. Dieser kümmert sich bspw. um die Einführung von fächerübergreifenden Studiengängen oder die Neubesetzung von Professuren. Jeder Fachbereich wird im ihm zugeordneten Sektionsrat u.a. mit einem Studierenden vertreten. Studierende wählen den jeweiligen studentischen Vertreter ihres Fachbereichs. Hier können zwei Stimmen vergeben werden.


Der Fachbereichsrat ist das Leitungsgremium eures Fachbereiches. Dort werden alle Dinge besprochen, welche die Lehre und Forschung des jeweiligen Faches betreffen. Dazu gehören die Neubesetzung von Professuren oder Änderungen bestehender Prüfungsordnungen. Die Studenten sind dabei mit zwei Sitzen vertreten. Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen für die studentische Vertretung und die Vertretung der immatrikulierten Promovierenden.

Alles gecheckt? Dann sehen wir uns an der Wahlurne!


Coronabedingt muss zur Teilnahme an den Wahlen Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens 22.06. um 12:00 Uhr hier beantragt werden.



Nachtrag: Die Stimmenabgabe zu den Uniwahlen ist nun auch für alle Wählergruppen an den Wahltagen, also am 30. Juni und 1. Juli, jeweils von 9 - 16 Uhr vor Ort an der Uni möglich. Bitte beachtet alle von der Universitätsleitung getroffenen SARS-CoV-2-bedingten Sicherheitsmaßnahmen. Auf der Webseite der Uni Konstanz können alle nötigen Informationen hierzu nachgelesen werden.

bottom of page